Apostasie im Islam

Hinrichtung der marokkanischen Jüdin und angeblichen Apostatin Sol Hatschuel, Gemälde von Alfred Dehodencq (c1861)

Apostasie im Islam, im Arabischen Ridda (arabisch ردة) oder Irtidād (ارتداد) genannt, bezeichnet den „Abfall vom Islam“. Der Abtrünnige selbst wird Murtadd (مرتد) genannt. Auf Grundlage von Hadithen und Idschmāʿ ist die Apostasie islamrechtlich mit der Todesstrafe zu ahnden, obwohl der Koran selbst keine Strafe im Diesseits vorsieht.[1]

In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich an der Scharia orientiert, die aber keine islamischen Gerichtshöfe mehr haben, kann der bekundete „Abfall vom islamischen Glauben“ zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) und strafrechtliche Konsequenzen haben.

  1. William Heffening: Murtadd. In: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 7, S. 635; Werner Ende und Udo Steinbach (Hrsg.): Der Islam in der Gegenwart, München 1989, S. 190; Vgl. Adel Th. Khoury: Was sagt der Koran zum Heiligen Krieg? Gütersloher Verlagshaus, 2007. S. 80: „Für den Abfall vom Glauben sieht der Koran über die jenseitige Strafe Gottes hinaus keine ausdrückliche diesseitige Strafe vor“.

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